Die fachgerechte Entsorgung von Oberflächenwasser ist bei Bauvorhaben in der Steiermark Pflicht – und wird von Baubehörden
zunehmend konsequenter eingefordert. Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage, Gewerbeobjekt oder Straßenprojekt: Wer frühzeitig eine durchdachte Entwässerungslösung erarbeitet, spart Zeit im Bewilligungsverfahren und schützt sein Bauvorhaben langfristig vor Wasserschäden.
Das Ingenieurbüro IB Schloffer & Neuhold begleitet Sie in der gesamten Steiermark vom
ersten Gespräch bis zur fertigen Einreichung bei der Behörde – praxisnah, behördenkonform und termingerecht. Je nach Projektanforderung erarbeiten wir ein Entwässerungskonzept, eine generelle Planung als Grundlage für das Einreichverfahren oder direkt die vollständigen Unterlagen für die wasserrechtliche- gewerberechtliche Bewilligung.

Oberflächenentwässerung Steiermark –
Vom Entwässerungskonzept bis zur wasserrechtlichen Einreichung
Wann brauchen Sie eine gewerberechtliche Einreichung?
Gewerbebetriebe, die Abwässer oder Niederschlagswasser einleiten oder wasserwirtschaftlich relevante Anlagen betreiben, benötigen im Rahmen des Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens entsprechende Entwässerungsnachweise. Wir erstellen diese Unterlagen fachgerecht und koordinieren die Abstimmung mit der Gewerbebehörde.
Prioritätenreihung der steirischen Wasserwirtschaft
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Laut den Richtlinien des Landes Steiermark gilt bei der Oberflächenwasserentsorgung folgende Reihenfolge:
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Rückhalt auf eigenem Grund
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Versickerung / Verrieselung am eigenen Grundstück
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Gedrosselte Ableitung in Vorflut oder Kanal
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Wir prüfen, welche Lösung für Ihr Grundstück technisch möglich und behördenkonform ist – und setzen sie fachgerecht um.
Unsere Leistungen – von der Planung bis zur Einreichung
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Entwässerungskonzept – Grundlagenermittlung und Nachweis für Baubehörde und Raumplanung
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Generelle Planung – systematische Vorplanung als Basis für das wasserrechtliche Einreichverfahren
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Wasserrechtliche Einreichung – vollständige Einreichunterlagen inkl. Begleitung des Bewilligungsverfahrens
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Versickerungsanlagen – Dimensionierung von Rigolen, Sickerschächten, Sickermulden und Retentionsanlagen
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Regenrückhaltebecken & Drosselanlagen – Planung, Dimensionierung und Einreichung
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Entwässerungsplanung für Straßen & Verkehrsflächen
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Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadtprinzip – klimaangepasste Lösungen für urbane und ländliche Räume
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Oberflächenwasser-Entsorgungskonzept als Aufschließungserfordernis für Widmungsverfahren
Bauansuchen geplant oder Aufschließungserfordernis offen? Wir klären rasch, welche Lösung für Ihr Projekt passt – und begleiten Sie von der Planung bis zur Bewilligung.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.
Wir beraten Sie sehr gerne zu Berechnung, Planung und Einreichungen.
Wann brauchen Sie ein Entwässerungskonzept?
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Bei Neubauten (Einfamilienhäuser, Wohnanlagen, Gewerbebauten)
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Bei der Erweiterung versiegelter Flächen (Parkplätze, Zufahrten, Betriebsanlagen)
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Als Aufschließungserfordernis im Raumordnungsverfahren
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Bei Bauvorhaben in der Nähe von Gewässern oder in hangexponierten Lagen
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Wenn die Gemeinde oder Baubehörde einen Nachweis einfordert
Warum das Ingenieurbüro IB Schloffer-Neuhold GmbH?
Wir sind ein erfahrenes Ingenieurbüro mit Sitz in Markt Hartmannsdorf
und arbeiten für Gemeinden, öffentliche Auftraggeber*innen, Planer*innen,
Bauträger und private Bauwerber*innen in der gesamten Steiermark.
Unsere Stärke: fachkundige Berechnungen, praxisnahe Lösungen und persönliche Betreuung vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung.
Wir arbeiten in der gesamten Steiermark – von Graz und Graz-Umgebung über die Bezirke Weiz (Gleisdorf, Weiz, Birkfeld), Hartberg-Fürstenfeld (Hartberg, Fürstenfeld, Bad Waltersdorf, Pöllau), Südoststeiermark (Feldbach, Fehring, Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg, Riegersburg, Mureck), Leibnitz, Deutschlandsberg und Voitsberg bis in die Obersteiermark (Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Murtal, Murau, Liezen).
Telefon
Katharina Neuhold, MA 06764514065

