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Wer in der Steiermark ein Bauvorhaben mit Gewässerbezug, eine Entwässerungsanlage oder eine gewerbliche Betriebsanlage plant, braucht in vielen Fällen eine wasserrechtliche oder gewerberechtliche Bewilligung. Die Einreichunterlagen müssen technisch korrekt, vollständig und behördenkonform sein – sonst drohen Verzögerungen oder Ablehnungen im Verfahren.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung: von der generellen Planung als Grundlagendokument über den Einreichplan bis zur vollständigen wasserrechtlichen oder gewerberechtlichen Einreichung – und begleitet Sie persönlich durch das Bewilligungsverfahren beim Land Steiermark oder bei der Gemeinde.

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Wasserrechtliche & gewerberechtliche Einreichung Steiermark – Planung, Einreichplan & Bewilligungsverfahren

Wann brauchen Sie eine wasserrechtliche Einreichung?

Eine wasserrechtliche Bewilligung ist in der Steiermark unter anderem erforderlich für:

  • Entwässerungsanlagen mit Einleitung in ein Gewässer oder den Untergrund

  • Hochwasserschutzmaßnahmen an öffentlichen Gewässern

  • Rückhaltebecken, Drosselanlagen und Versickerungsanlagen ab bestimmten Größen

  • Brücken, Durchlässe und sonstige Einbauten in Gewässer

  • Wasserentnahmen und -einleitungen für Gewerbebetriebe

  • Bauvorhaben im Hochwasserabflussbereich (Hochwasserfreistellung)

Unsere Leistungen – von der Planung bis zur Genehmigung

  • Generelle Planung – Grundlagendokument für komplexere Einreichverfahren, Variantenvergleich, Kostenschätzung

  • Einreichplan & Einreichunterlagen – vollständige technische Unterlagen für das wasserrechtliche oder gewerberechtliche Verfahren

  • Wasserrechtliche Einreichung – Beantragung der wasserrechtlichen Bewilligung beim Land Steiermark

  • Gewerberechtliche Einreichung – Entwässerungsnachweis im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung

  • Bewilligungsbegleitung – persönliche Vertretung und fachliche Unterstützung bei Verhandlungen und Behördengesprächen

  • Wasserrechtliche Überprüfung bestehender Anlagen – Aktualisierung von Bescheiden und Bewilligungen

  • Abstimmung mit Baubehörden und Wasserwirtschaft des Landes Steiermark

Unser Prozess

  1. Erstgespräch – Klärung der Anforderungen, welche Bewilligung wird benötigt?

  2. Bestandserhebung & Analyse – Datenerhebung

  3. Generelle Planung – Variantenvergleich, Abstimmung mit Auftraggeber und Behörde

  4. Einreichplan – vollständige behördenkonforme Einreichunterlagen

  5. Einreichung & Verfahrensbegleitung – Einreichung bei der zuständigen Behörde, Begleitung bis zur Bewilligung

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Sie brauchen eine wasserrechtliche oder gewerberechtliche Einreichung in der Steiermark? Wir übernehmen die gesamte Abwicklung – von der Planung bis zur Bewilligung.

 

​Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Wir beraten Sie sehr gerne zu Berechnung, Planung und Einreichungen.

Warum das Ingenieurbüro IB Schloffer-Neuhold GmbH?

Wir sind ein erfahrenes Ingenieurbüro mit Sitz in Markt Hartmannsdorf

und arbeiten für Gemeinden, öffentliche Auftraggeber*innen, Planer*innen,

Bauträger und private Bauwerber*innen in der gesamten Steiermark. 

Unsere Stärke: fachkundige Berechnungen, praxisnahe Lösungen und

persönliche Betreuung vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung. 

Wir arbeiten in der gesamten Steiermark – von Graz und Graz-Umgebung über

die Bezirke Weiz (Gleisdorf, Weiz, Birkfeld), Hartberg-Fürstenfeld (Hartberg,

Fürstenfeld, Bad Waltersdorf, Pöllau), Südoststeiermark (Feldbach, Fehring,

Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg, Riegersburg, Mureck), Leibnitz,

Deutschlandsberg und Voitsberg bis in die Obersteiermark (Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Murtal, Murau, Liezen).

Telefon

Klaus Schloffer, BSc., 06764514066

 

Katharina Neuhold, MA 06764514065

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